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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
TT-Autoteile Jonovic GmbH

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden AGB gelten

a) unmittelbar in allen Kaufvertragsbeziehungen und
b) in entsprechender Anwendung, auch in allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen der

Fa. TT-Autoteile Jonovic GmbHc,
Handwerkerstr.3,
46499 Hamminkeln-Mehrhoog,
Deutschland

(nachfolgend "Verkäufer") und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern (nachfolgend zusammengefasst als "Käufer" bezeichnet). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist eine natürliche Person, mit denen der Verkäufer in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass ihm eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugeordnet werden kann.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.

1.3 Bestimmungen dieser AGB, die nur dann Anwendung finden, wenn die Rechtsbeziehungen der Parteien über den E-Commerce-Shop des Verkäufers (nachfolgend: Online-Shop) unter der Internet-Adresse www.happyshop.eu www.tt-autoteile.de zustande kommen, enthalten einen entsprechenden Hinweis.

2. Vertragsanbahnung und -abschluss, Angebote, Aufträge

2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware oder einer Leistung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. Bestellungen im Online-Shop sind nur über das Internet möglich. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Käufers binnen 2 Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, elektronisch oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erklärt werden. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Käufer, § 151 BGB.

2.3 Der Käufer ist zur sofortigen Prüfung der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung des Verkäufers verpflichtet. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind unverzüglich zu rügen. Unterbleibt dies, so richtet sich der Vertragsinhalt nach dem Inhalt der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung des Verkäufers. Erfolgt keine förmliche Annahmeerklärung/ Auftragsbestätigung, so gilt Vorstehendes sinngemäß für die Warenbeschreibung in der der Rechnung. Ziff. 6.4 bleibt unberührt.

2.4
a) Ergänzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie "cirka", "wie bereits geliefert", "wie gehabt" oder ähnliche Zusätze beziehen sich in den Verkäufer-Angeboten ausschließlich auf die Qualität oder Quantität der Ware, nicht aber auf den Preis.
b) Die im Verkäufer-Angebot angegebenen Maße und Gewichtsangaben zu Produkten gelten nur annähernd. Sie sind nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich von Happy Shop schriftlich bestätigt wird.
c) Abbildungen von Fahrzeugen oder Produkten dienen ausschließlich der Illustration und weisen nicht auf einen Qualitätsstandard, Beschaffenheit, auf eine bestimmte Herkunft oder eine Beziehung zu Automobilmarken oder -herstellern bzw. sonstigen Produktmarken oder -herstellern hin.
d) Der Verkäufer behält sich Änderungen des Liefergegenstandes vor, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

2.5 Im Übrigen ist die Zusage einer bestimmten Eigenschaft oder Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck sowie die Übernahme einer Garantie nur verbindlich, wenn dies schriftlich vom Verkäufer bestätigt wird.

2.6 Zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen siehe Ziff. 11.

2.7 Eingabefehler Eingabefehler können Sie auch dadurch berichtigen,dass Sie den Kaufvorgang abbrechen und bei bedarf von vorn mit der Bestellung beginnen

3. Kaufpreis, Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

3.1 Der Kaufpreis ist mit Zugang der Ware und der Rechnung fällig und ohne Abzug zu leisten. Die Lieferung erfolgt ausschließlich Zug-um-Zug gegen Barzahlung, einschließlich Überweisung, gegen Vorkasse oder durch Finanzierung (nach gesonderter Vereinbarung). Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang von Rechnung und Ware Zahlung leistet.

3.2 Alle Preise verstehen sich ab Sitz des Verkäufers. (a) Der Kaufpreis versteht sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn und soweit USt.-Steuerpflichtigkeit/-ausweis im Einzelfall einschlägig ist.

3.2 (b) In Höhe des Wertes der von dem Verkäufer erbrachten Teilleistungen ist der Verkäufer berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

3.3 Mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung ist der Kaufpreis sofort und ohne Abzug fällig, gerechnet ab Zugang der Ware und Lieferrechung beim Käufer, je nach dem, welches Ereignis später eintritt. Entsprechendes gilt für Teilleistungen. Ein etwaig vereinbarter Skontobetrag ist nur abzugsfähig, wenn die betreffende Zahlung innerhalb der Skontofrist bei dem Verkäufer gutgeschrieben ist und sich der Käufer nicht mit anderen Forderungen des Verkäufers zum Zeitpunkt der Zahlung in Verzug befindet. Skonto wird nur auf den Nettobetrag gewährt, also insbesondere nicht auf Kosten, Fracht usw.

3.4 Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten erst als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer u. a. Abgaben gehen nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels zu Lasten des Käufers.

3.6 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung entfällt, wenn und soweit er selbst nicht oder nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird und der Verkäufer dies nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer umgehend unterrichten und eine eventuell geleistete Vorauszahlung unverzüglich erstatten.

3.7 Der Verkäufer ist berechtigt, bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft bereits ab Fälligkeit Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, das dem Verkäufer tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Der Verkäufer kann jedoch bei beiderseitigen Handelsgeschäften zumindest den gesetzlichen Fälligkeitszins verlangen. Die Geltendmachung von Verzugszinsen bleibt unberührt.

3.8 Der Käufer darf gegen Ansprüche des Verkäufers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.9 Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber Verkäufer-Forderungen aus einem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben.

3.10 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht des Käufers gem. § 369 HGB gilt für den Käufer nicht.

3.11 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit zu stellen, so ist der Verkäufer, soweit er selbst noch nicht geleistet hat, berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte.

3.12 Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

3.13 Der Käufer kann seine Forderungen gegen den Verkäufer unbeschadet der Regelung des § 354a HGB nicht an Dritte abtreten.

3.14 Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Soweit keine ausdrückliche Lieferfrist vom Verkäufer zugesagt wurde, kann die Lieferung frühestens 2 Wochen nach Vertragsabschluss verlangt werden. In der Regel erfolgt die Lieferung jedoch bereits nach 2-3 Tagen. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss und dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen des Käufers bei dem Verkäufer.

4.2 Lieferung erfolgt durch Abholung der Ware am Sitz des Verkäufers; auf Wunsch sowie bei Bestellung über den Online-Shop, per Versand innerhalb Deutschlands und der EU; außerhalb der EU nur nach Absprache.

4.3 Eine Abholung von Waren, die der Käufer über den Online-Shop des Verkäufers bestellt hat, stellt der Verkäufer mit einer Bearbeitungspauschale von 9,90 Euro in Rechnung. Bei Versand versendet der Verkäufer die Ware stets auf Wunsch des Käufers gem. § 447 BGB auf dessen Kosten ab Sitz des Verkäufers, dabei unversichert.

4.4 Soweit Verkäufer-Mitarbeiter dem Käufer bei Verladetätigkeiten anlässlich der Abholung behilflich sind, handeln sie im alleinigen Auftrag des Käufers.

4.5 Gefahrübergang auf den Käufer findet statt bei Abholung der Ware. Bei Versand geht die Gefahr a) auf den Unternehmer über durch Übergabe der Ware an den Frachtführer/das Versandunternehmen; b) auf den Verbraucher über mit dem Eintreffen der Ware bei dem Verbraucher.

4.6 Bei Annahmeverzug erfolgt ohne weitere Ankündigung/Mahnung die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4.7 Bei Verzug des Käufers mit der Annahme wird der Kaufpreis sofort fällig.

4.8 Teillieferungen sind zulässig, soweit das dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.

4.9 Die unbeanstandete Übernahme der Sendung durch den Transportführer gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und der ordnungsgemäßen Verladung, es sei denn, daß der Käufer nachweist, daß die Verpackung bei der Übergabe der Sendung an den Transportführer Mängel aufwies bzw. daß die Verladung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Der Unternehmer hat die Verpackung auf äußere Schäden hin zu kontrollieren und Beschädigungen auf dem Lieferschein zu vermerken. Transportschäden hat der Unternehmer dem Verkäufer auch im Falle unbeschädigter Verpackung binnen einer Ausschlussfrist von 6 Tagen schriftlich mitzuteilen.

4.10 Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften für die Einfuhr, Lieferung, Lagerung und Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Waren im Bestimmungsland bzw. am Bestimmungsort und der Transitländer der Lieferung ist allein der Käufer verantwortlich, ebenso für die Beschaffung der notwendigen Import- und Transitpapiere (Zoll usw.), soweit diese nicht ausschließlich aus gesetzlichen Gründen durch den Verkäufer beschafft werden müssen/können.

5. Versandkosten, soweit nicht anderweitig (z.B. auch im Rahmen des Erwerbs über Ebay-Angebote des Verkäufers) vereinbart, gilt für die Versandkosten:

5.1 Versandkosten bei Versendung innerhalb Deutschlands:
a) An Versandkosten für alle Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker, Spiegel, Kühler, Nebelscheinwerfer, Kühlergitter und alle anderen Teile die als Paket versendet werden, berechnet der Verkäufer einmalig insgesamt 6,95 Euro pro Bestellung.
b) An Versandkosten für Großteile wie z.B. Stossstangen, Kotflügel, Seitenwände, Frontverkleidungen, Stossstangenverstärkungen und alle anderen großen Blechteile, egal welche Anzahl, berechnet der Verkäufer einmalig 12,95 Euro pro Bestellung.
c) An Versandkosten für sperrgut wie z.B. Motorhauben, Heckklappen und Türen, egal welche Anzahl, berechnet der Verkäufer einmalig 19,95 Euro pro Bestellung.

5.2 Versandkosten bei Versendung außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU: Kleinteile gem. Ziff. 5.1a): Eur 29,95 pro Bestellung, Grossteile gem. Ziff. 5.1b) Eur 59,95 pro Bestellung, Sperrgut gem. Ziff. 5.1c): Eur 79,95 pro Bestellung. 5.3 Versendung in Nicht-EU-Länder: Nach Absprache.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die jeweils gekauften Waren gehen erst dann in das Eigentum des Unternehmers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Ist der Käufer Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er die Forderung des Verkäufers aus diesem Geschäft bezahlt hat. Ist solche Erfüllung eingetreten, lebt der Eigentumsvorbehalt für davor gekaufte Waren nicht wieder auf, auch wenn dem Verkäufer danach aus neuen Warenlieferungen neue Forderungen zustehen.

6.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.3. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, so kann er für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.

6.4 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirbt. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Das Gleiche gilt hinsichtlich der aus einer Verarbeitung der Vorbehaltsware resultierenden Forderung des Unternehmers. Andere Verfügungen als die genannten darf der Unternehmer nicht treffen, insbesondere die Vorbehaltsware nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von dem Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

6.5 (a) Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsüber-eignungen oder sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht befugt.

6.5. (b) Der Käufer ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, seinerseits einen Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns vereinbarten Eigentumsvorbehalt offenzulegen (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt).

6.6 Der Käufer tritt hiermit die durch Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung aller Forderungen des Verkäufers an den Verkäufer ab. Veräußert der Käufer Waren, an der der Verkäufer gemäß Ziff. 6.4 nur anteiliges Eigentum hat, so zediert er an den Verkäufer die Ansprüche gegen die Dritten zum entsprechenden Teilbetrag an den dies hiermit annehmenden Verkäufer. Verwendet der Käufer die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werk- (oder ähnlichen) Vertrages, so tritt er die (Werklohn-)forderung in Höhe des Rechnungswerts der verkäuferseits insoweit eingebrachten Waren an den dies hiermit annehmenden Verkäufer ab.

6.7 Der Käufer ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware ermächtigt. Hat der Verkäufer konkreten Anlaß zur Sorge, daß der Käufer seine Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Käufer auf Verkäuferverlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über die Forderungen zu enthalten, dem Verkäufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in Verkäufer-Eigentum stehenden Waren und die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen zu geben sowie die Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

7. Gewährleistung, Garantie

7.1 a) Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, liefert der Verkäufer die Kaufsache gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (Katalog etc.), soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Kaufsache schuldet der Verkäufer dann nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Käufer insbesondere dann auch nicht aus anderen Darstellungen der Kaufsache in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers.
b) Die Gewährleistung umfasst nicht die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die nach Ablieferung, z.B. durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen auch nicht bei unsachgemäßer Behandlung des Artikels durch den Käufer. Die von dem Verkäufer gelieferten Waren sind nicht zur Verwendung bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art bestimmt.

7.2. Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, geht das Wahlrecht auf den Verkäufer mit Ablauf einer vom Verkäufer dem Verbraucher gesetzten angemessenen Frist zur Erklärung der Wahl über. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für Schadenersatzansprüche des Käufers gemäß Ziff. 8. Besteht der Mangel darin, dass der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung erhalten hat, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet; das gilt auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

7.3 Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur in Schriftform wirksam durch den Unternehmer erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Empfang der Ware bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. Hinsichtlich der Transportschäden bleibt Ziff. 4.9. unberührt.

7.4 Die Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Aushändigung der mangelhaften Sache. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn der Käufer die mangelhafte Sache bereits nachhaltig in Benutzung genommen hat. Kann der Käufer gleichwohl Ersatzlieferung verlangen, ist der Verkäufer berechtigt, Wertersatz für die vom Käufer gezogenen Nutzungen geltend zu machen und die Nacherfüllung bis zur Zahlung des jeweiligen Betrages zu verweigern.

7.5 Erbringt der Verkäufer Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so z.B. weil eine unberechtigte Mängelrüge ausgesprochen wurde, so hat der Käufer die dem Verkäufer hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

7.6 Zu ersetzen ist auch ein Mehraufwand bei der Mängelbeseitigung, der bei dem Verkäufer dadurch entsteht, dass der Käufer seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Durchführung von Mangelsuche, -prüfung und -beseitigung stellt kein Anerkenntnis des Mangels durch den Verkäufer dar.

7.7 Die Verjährungsfrist für mangelbedingte Ansprüche des Unternehmers beträgt ein Jahr, für den Verbraucher zwei Jahre, jeweils gerechnet ab Ablieferung der Ware. Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

7.8 Der Käufer geht seiner Gewährleistungsansprüche verlustig, wenn er trotz Mangelkenntnis den Einbau oder die Verarbeitung oder Weitervertrieb der Ware vornimmt.

7.9 Die Bestimmungen des gesetzlichen Widerrufsrechts des Verbrauchers (siehe Ziff. 11) bleiben unberührt.

8. Haftung, Verjährung

8.1 Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Darüber hinaus haftet der Verkäufer auch bei einfacher Fahrlässigkeit für
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei in diesem Fall die Haftung auf den Ersatz des nach Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Käufers aus dem Produkthaftungsgesetz, Produzentenhaftung, bei Fehlen einer Beschaffenheit, für deren Vorhandensein der Verkäufer eine Garantie übernommen oder die der Käufer zugesichert hat.

8.4 Andere gesetzliche Schadensersatz-Ausschlusstatbestände (z.B. § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB) bleiben unberührt.

8.5 Für alle Ansprüche des Unternehmers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt - außer in Fällen von Personenschäden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

9. Technische Beratung, Verwendung und Verarbeitung; Datenschutz

9.1 Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der vom Verkäufer gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten des Verkäufers und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.

9.2 Namen, Adresse und sämtliche weiteren auftragsbezogenen Daten des Käufers werden zur Bearbeitung seines Bestellauftrages elektronisch gespeichert. Die persönlichen Daten des Käufers behandelt der Verkäufer unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl Salvatorische Klausel, Schriftform

10.1 Erfüllungsort für die wechselseitigen Leistungen ist der Sitz des Verkäufer.

10.2 Bei Verträgen mit Kaufleuten i.S.d HGB ist Gerichtsstand ausschließlich der Sitz des Verkäufers.

10.3 Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

10.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

10.5. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

TT Autoteile Jonovic GmbH       
Geschäftsführer Martina Jonovic
Handwerkerstr.3  46499 Hamminkeln
info@tt-autoteile.de
Fax:+49 2857 902232

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.  Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Algemeine Info

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei

Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt,

der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann: