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Aktuelles

 

 

 

Mit dem Datumswechsel 2011/2012 brechen für Autofahrer mal wieder neue Zeiten an. Wie jedes Jahr gibt es ein recht umfangreiches Paket an Neuerungen, das alle Autofahrer betrifft. Hier die wichtigsten Änderungen in alphabetischer Reihenfolge.

Autobahn-Baustellen: Die linke Spur von Autobahn-Baustellen soll künftig breiter ausgelegt werden - von 2,0 auf mindestens 2,10 Meter. Das erleichtert es Überholern, an den oftmals über ihre Fahrspur hinausreichenden Lkw vorbeizukommen.

Biosprit E10: Der umstrittene Kraftstoff mit zehnprozentigem Bioethanolanteil soll 2012 auch in Österreich auf den Markt kommen. Im Vorfeld gibt es in der Alpenrepublik ein ähnliches Hickhack wie in Deutschland. Wann genau es soweit ist, bleibt also abzuwarten.

Entfernungspauschale: Ab 2012 gibt es Änderungen durch das so genannte Steuervereinfachungsgesetz. Was vielversprechend klingt, bringt de facto Nachteile mit sich für alle, die bislang wechselnde Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzten und in der Steuererklärung geltend machten.

Ab Januar besteht das Wahlrecht zwischen Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer/einfache Strecke) und ÖPNV-Tarif nicht mehr tageweise, sondern nur noch fürs ganze Jahr. Entweder oder ist jetzt die Maxime – und 4.500 Euro sind die Obergrenze.

Förderung für Elektroautos: Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums sieht vor, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos von derzeit fünf auf zehn Jahre anzuheben. Dadurch soll ein Kaufanreiz gegeben und mittelfristig das Ziel der Bundesregierung erreicht werden, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die Straßen zu bringen. Die Steuerbefreiung soll für alle E-Fahrzeuge gelten, die zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden.

Gigaliner: Am 1. Januar 2012 tritt die Ausnahmeverordnung zum Feldversuch mit Lang-Lkw in Kraft. Die „Gigaliner“ dürfen bis zu 44 Tonnen schwer und 25,25 Meter lang sein. Maximal 400 dieser überlangen Lastwagen dürfen die kommenden fünf Jahre auf Deutschlands Straßen bewegt werden. Von Fahrern mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, maximal drei Punkten in Flensburg und einer speziellen Einweisung. Das größere Ladevolumen soll eine Kraftstoff- und CO2-Ersparnis von bis zu 30 Prozent ermöglichen im Vergleich zum Transport mit herkömmlichen Lkw.

Hauptuntersuchung: Ab April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen – also TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ und andere – bundesweit mit einem einheitlichen Prüfbericht. Das Mängeltool soll um einiges detaillierter ausfallen. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1.4.2012 erstmals neu zugelassen werden, wird zudem eine Probefahrt Pflicht. Unterm Strich dauert die Hauptuntersuchung (HU) dadurch länger – und wird mit Sicherheit neue Gebühren mit sich bringen. Wann und um wie viel die HU teurer wird, ist allerdings noch offen.

Positiv für Autofahrer: Die Rückdatierung der Plaketten fällt im Zuge der Novellierung weg. Bedeutet: Wer zu spät zur HU erscheint (und besteht), erhält die begehrte Plakette für volle 24 Monate. Bislang wurde die „Überziehung“ von der neuen Laufzeit abgezogen. Führte ein Autofahrer sein Fahrzeug z. B. erst im Juni bei einer der Prüforganisationen vor, hätte aber schon im April vorstellig werden müssen, bekam er auch nur eine bis zum übernächsten April gültige Plakette. Heute blüht ihm bei zweimonatiger oder noch längerer Überziehung eine Ergänzungsuntersuchung. Und ein Gebührenaufschlag in Höhe von 20 Prozent.

Knöllchen: Die EU-weite Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland soll effizienter gestaltet und flächendeckend umgesetzt werden. Zeitgleich beginnt der EU-weite Austausch von Halterdaten.

Öko-Label für Reifen: 2012 wird ein weiteres buntes Öko-Label in den Autofahrer-Alltag einziehen. Nach Vorbild der Neuwagen (ab Dezember 2011) sollen auch Reifen ihre Umweltfreundlichkeit vor dem Kauf preisgeben. Sieben bunte Balken im Farbverlaufsschema dunkelgrün (Klasse A, sehr umweltfreundlich) bis dunkelrot (Klasse G, nicht umweltfreundlich) bringen dann Farbe auf die schwarzen Pneus. Verbrauch, Nässehaftung und Abrollgeräusch sind die drei entscheidenden Faktoren. Ab dem 1. November 2012 soll das neue Öko-Label Pflicht sein. Vorerst jedoch nur für Reifen, die nach dem 1. Juli 2012 hergestellt werden.

Punktesystem in Flensburg: Hoffnung für Verkehrssünder! Zentralregister und Punktesystem sollen in 2012 komplett reformiert werden. Details wurden bislang nicht kommuniziert. Nur so viel: Es soll unter anderem leichter werden, bestehende Punkte abzubauen.

Reifendruckkontrollsystem: Alle nach dem 1. November 2012 typgeprüften Pkw müssen serienmäßig mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgerüstet sein. Bedeutet für Autofahrer: Die Neuheiten des Jahres 2013 melden ab Werk, wenn an einem der vier Räder Luft entweicht.

Rußpartikelfilter: Endlich mal eine gute Nachricht für (Alt-)Dieselfahrer. Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) wird ab 2012 wieder mit 330 Euro gefördert.

Umweltzonen: In 21 weiteren deutschen Städten und Gemeinden (z. B. Freiburg, Heidelberg, Mannheim) gilt ab 1. Januar 2012 die Stufe 2. Das heißt: Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren. Frankfurt am Main, Krefeld, Osnabrück und Stuttgart erhöhen ab Januar auf Stufe 3. Wie bereits jetzt schon in Berlin, Bremen, Hannover und Leipzig darf dann nur noch mit grüner Plakette in den ausgewiesenen Umweltzonen gefahren werden. München will im Oktober nachziehen.

Die neue Umweltzone Ruhrgebiet vereint neue mit bestehenden Umweltzonen (Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen). Ganz neue Umweltzonen entstehen im Januar 2012 in Hagen, Heidenheim, Schramberg, Urbach und im Verbund Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg. Anfangs genügt zur Einfahrt die gelbe Plakette (Hagen: rot/Stufe 1), ab 2013 muss es die grüne sein (Hagen: ab 2014). Wer ohne passenden Umweltaufkleber erwischt wird, zahlt 40 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg.

Wechselkennzeichen: Wer mehr als ein Auto hat, darf sich jetzt freuen. Mitte 2012 soll endlich das Wechselkennzeichen kommen, Vorbild sind unsere Nachbarländer Österreich und die Schweiz. Ein Kennzeichen kann dann für zwei abwechselnd genutzte Autos zugelassen werden. Das lästige An- und Abmelden von Oldtimern oder saisonal genutzten Sportwagen entfällt ein für allemal.

Aktuelle Auto-News

 

Europa: Mautprellen kann  teuer werden

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Stressfrei durch die Nachbarländer: Der ADAC hat eine aktuelle Übersicht zu Staaten mit streckenbezogener Maut und Vignetten zusammengestellt. Denn ohne Vignette oder entrichtete Maut sollte sich niemand auf ausländischen Autobahnen und Schnellstraßen erwischen lassen. In 17 Ländern muss der Autofahrer für die Nutzung zahlen. Wer die Maut prellt, ob absichtlich oder nicht, muss zum Teil erhebliches Bußgeld zahlen.  

In der Slowakei beispielsweise ist eine Strafe vom Dreifachen des Vignettenpreises üblich, doch auch das Zehnfache (365 Euro) ist möglich. Auch das Nachbarland Österreich versteht bei Mautprellern wenig Spaß. Hier muss eine Ersatzmaut von 120 Euro oder ein Bußgeld von mindestens 300 Euro entrichtet werden. Bei einem Mautvergehen in Slowenien werden bis zu 800 Euro fällig. 

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Meldung: Ausländische Bußgelder

Knöllchen werden eingetrieben

Wer im Ausland ein Knöllchen bekommt, muss es künftig auch bezahlen. Deutsche Behörden treiben ab dem 1. Oktober 2010 rechtskräftige Bußgeldbescheide ab einer Höhe von 70 Euro für andere EU-Staaten ein. Das teilte jetzt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit.

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Die Bescheide müssen vorher allerdings in die Landessprache des Empfängers übersetzt werden. Zudem gilt: Wenn lediglich der Halter bekannt ist und nicht der Fahrer, muss nicht unbedingt mit einer Vollstreckung gerechnet werden.
Übrigens können auch Verkehrsdelikte, die vor dem 1. Oktober begangen wurden, geahndet werden. Nach dem neuen Gesetzentwurf ist nämlich nicht der Tatzeitpunkt entscheidend, sondern das Datum, an dem die Behörde den Bußgeldbescheid ausstellt.
Hohe Strafen
Und die Tarife sind im Ausland teilweise empfindlich hoch: So kostet Telefonieren am Steuer in Italien zwischen 155 und 624 Euro. Schnellfahrer zahlen in Großbritannien bis zu 5.834 Euro und in Dänemark müssen Alkoholsünder mit Strafen von bis zu einem Monatsgehalt rechnen. Die Bußgelder für zu schnelles Fahren hat der ADAC zusammen gefasst.
Der AvD empfiehlt deshalb Autofahrern, in anderen Ländern besonders aufmerksam zu fahren und sich an die dortigen, teils ungewohnten Verkehrsregeln zu halten. Sonst kann die Urlaubskasse nachträglich belastet werden. Gewinner ist übrigens der deutsche Fiskus – bei ihm bleiben die im Ausland oft exorbitant hohen Strafen. Mit akribischen Ermittlungen ist deshalb durchaus zu rechnen. (SP-X)

 

 

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Meldung: Verkehrsunfall im Ausland

Andere Länder, andere Regeln

Eine Fahrzeugpanne im Urlaub  ist nervig genug. Was  aber tun, wenn es richtig gekracht hat? Schon in Deutschland sind Unfallbeteiligte oft unsicher. Wie aber ist es im Ausland, wenn auf der Urlaubsfahrt etwas passiert? Die Vorgehensweise nach einem Unfall ist von Land zu Land verschieden.

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So muss die Polizei in osteuropäischen Staaten immer eingeschaltet werden, sonst gibt es Ärger bei der Ausreise – ein stark beschädigtes Auto darf ohne eine polizeiliche Bescheinigung manche Länder nicht verlassen. Dagegen kommt in Italien, den Niederlanden und Spanien die Polizei nur, wenn Personen verletzt wurden. Bei einem Totalschaden müssen sich Fahrzeugbesitzer mit dem Zoll auseinandersetzen und auch Zoll-Gebühren zahlen. Ausnahme Spanien: Wird das Schrottauto kostenlos dem spanischen Staat überlassen, sparen sich die Besitzer die Steuern.
Alle Daten notieren
Ohne Ordnungshüter am Unfallort gilt es, alle erforderlichen Daten der Unfallgegner zu notieren. Dazu gehören Namen und Anschrift des Halters und des Fahrers, amtliches Kennzeichen, den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer. Eine genaue Beschreibung des Unfallortes und Hergang erleichtert ebenfalls hinterher die Abwicklung.
Der Europäische Unfallbericht hilft in vielen Sprachen bei der Beschreibung. Wichtig ist hierbei die Unterschrift der Gegner. Schriftstücke, die man selber nicht versteht, sollten aber auf gar keinen Fall unterschrieben werden. Mit zusätzlichen Fotos oder Skizzen der Fahrzeuge und des Ortes, sowie Namen und Anschrift eventueller Zeugen, lässt sich der Unfallhergang auch Wochen später leichter nachzuvollziehen.
Der Versicherung melden
Nach dem Unfall ist es gut, die Gesellschaft zu informieren, die im jeweiligen Land Regulierungshilfe leistet. Adressen und Telefonnummern gibt es auf www.avd.de unter „Hilfe im Schadenfall“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät Autofahrern, die Schadensabwicklung aber auf jeden Fall von zu Hause aus einzuleiten .Für jedes Land gibt es in Deutschland einen Beauftragten für die Schadensregulierung.
Ersatzansprüche gegen den Verursacher oder gegen die Versicherung müssen dagegen selbst geltend gemacht werden. Die Regulierung im Ausland dauert allerdings meist lange und es gilt immer das jeweilige Landesrecht, das sich vom deutschen stark unterscheiden kann. Ist die Schadensumme hoch, sollte deswegen ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Teuer wird es dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht – dann müssen diese Kosten selbst getragen werden.
Grüne Karte mitführen
Ratsam ist es in jedem Fall, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Diese ist innerhalb der Europäischen Union zwar keine Pflicht mehr, hilft aber bei einer eventuellen Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte weiter vorgeschrieben unter anderem in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine. (SP-X)

 

 

 

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Meldung: Navigation für die Urlaubsreise

 

Elektronischer Atlas

Mit einem elektronischen Navigationssystem im Auto sollte ein Urlaub entspannt beginnen. Dennoch gibt es auf der großen und langen Fahrt einiges zu beachten, damit die Reise stressfrei verläuft. Der TÜV Süd gibt nun Hinweise, die das Navigieren erleichtern soll.

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Ideal ist ein Navigationssystem mit Sprachunterstützung. So kann der Fahrer den Anweisungen folgen und mittels Spracheingabe sicher die Route ändern, ohne den Blick von der Fahrbahn zu nehmen. Während festeingebaute Navis meist in der Mitte des Armaturenträgers sitzen, finden mobile Geräte ihren idealen Platz per Saugnapf unter dem Innenspiegel oder ganz links an der A-Säule. Zum intensiven Routenstudium ist es aber immer besser, anzuhalten, da sonst die Ablenkung und damit auch die Unfallgefahr zu groß ist. Besonders gilt das bei Mietwagen mit unbekannten Systemen.
Alte Karten nützen nichts
Wichtig für eine schnelle Navigation ist auch aktuelles Kartenmaterial .Das beste Navi nutzt mit alten Karten wenig. Der TÜV Süd rät deshalb, einmal im Jahr die Karten zu aktualisieren. Preiswert sind meist Navis mit Karten für Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Teurer wird es, wenn ganz West- und Osteuropa hinzu kommen. Nicht nur für den Urlaub, sondern auch für den Alltag sind dabei Geräte empfehlenswert, die über einen dynamischen Stauwarner wie TMC Pro verfügen und Alternativrouten vorschlagen.
Die Kommandos dürfen aber nie blind ausgeführt werden. Das System soll schließlich nur bei der Routenentscheidung helfen, fahren und entscheiden muss der Pilot selbst. Damit das auch auf dem Rückweg klappt, gehört das teure System beim Parken vor neugierigen Blicken geschützt. Neben dem Monitor sollte auch das Kabel der Verbindung versteckt werden. Als Notlösung nach einem Diebstahl gehört aber auch noch die gute, alte Landkarte ins Gepäck.

 

 

 

 

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Bericht: Haustiere im Urlaub

 

Mit Hund und Katz

Haustiere auf großer Urlaubsfahrt im Auto sollten in geeigneten Transportboxen, Käfigen oder hinter Trenngittern im Kofferraum transportiert werden. Keinesfalls gehören Tiere auf die Hutablage, auf den Schoß oder ungesichert auf den Rücksitz. Denn bei einer Vollbremsung wird das Tier zu einem gefährlichen Geschoss und kann durch den Innenraum fliegen.

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Spezielle Boxen für kleinere Tiere können entweder auf der hinteren Sitzbank angeschnallt oder zwischen Rückbank und Vordersitz geklemmt werden. Als Alternative bietet sich an, Tiere mit einem Brustgeschirr auf den Fondsitzen anzuschnallen. Dabei ist es wichtig, dass das Geschirr ausreichend breite Gurte und Metallverschlüsse hat, das den Vierbeiner links und rechts gut fixiert. Größere Hunde sollten dagegen im Kofferraum in einer speziellen Box verstaut werden. Ideal ist es, wenn der Behälter dabei quer und direkt an die Rückbank gestellt wird. Selbstverständlich muss das Tier während der Fahrt mit genügend Luft versorgt und vor starker Sonneneinstrahlung geschützt werden.
Nur mit Chip und Impfpass
Für reisende Haustiere gelten beim Grenzübertritt strikte Vorschriften. So dürfen Katzen oder Hunde nur mit einem Mikrochip und einem vom Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis das Land verlassen. Darin müssen Angaben zum Tier und der Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung enthalten sein. Diese muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn durchgeführt worden sein und darf maximal zwölf Monate zurück liegen.

Die AU-Plakette verschwindet

Für das Bestehen der Abgasuntersuchung erhalten Autos in Deutschland derzeit eine sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Ab dem 1. Januar 2010 fällt die sogenannte AU-Plakette weg, die rund 25 Jahre die Fahrzeugfront geziert hat.

Auto-News: Die AU-Plakette   verschwindet

Grund ist, dass die Abgasuntersuchung dann integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung wird und damit immer zeitgleich durchgeführt werden muss. Um die Hauptuntersuchung zu bestehen und den runden Aufkleber für das hintere Fahrzeugkennzeichen zu bekommen, müssen Kraftfahrzeuge dann stets auch die vorgeschriebenen Abgaswerte erfüllen.

Dieser Neuregelung vorausgegangen waren bereits ab Januar 2006 eingeführte Veränderungen im Ablauf: TÜV und Abgasuntersuchung wurden zu diesem Zeitpunkt für Fahrzeuge die ab 2006 neu zugelassen wurden, zusammengelegt. Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor diesem Stuchtag lag, tritt diese Neuregelung nun mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

Eine zusätzliche AU-Plakette wird überflüssig und fortan nicht mehr vergeben. Autos, die nach dem Jahreswechsel zugelassen werden, bekommen also nur noch eine Plakette am Heckkennzeichen. Bei bereits angemeldeten Fahrzeuge wird der AU-Aufkleber bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt.

Die AU-Plakette verschwindet  -   Bild (5)

Doch die Freude wird für diejenigen etwas getrübt, die da annehmen, mit dem Wegfall der AU-Plakette würden auch die Kosten für die eigentliche Abgasuntersuchung entfallen. Finanziell bleibt alles beim Alten, so der TÜV Nord. Die Kosten der Abgasuntersuchung schlagen sich dann in der Rechnung der Hauptuntersuchung nieder.

Bis die sechseckigen Sticker jedoch vollständig aus dem Straßenverkehr verschwinden, wird noch einige Zeit vergehen. Neuwagen  die 2009 zugelassen worden sind, tragen noch bis einschließlich 2012 die besagte Plakette. Und auch für die Kennzeichenoptik der Nach-AU-Markierungs-Ära ist bereits gesorgt: Laut TÜV Nord werden sogenannte Blankoplaketten in weißer Farbe die möglicherweise beschädigte und unschöne Stelle überdecken, an der die AU-Kennzeichnung zuvor geklebt hat.